Verpackungen neu gedacht – bereit für die PPWR
Die neue EU-Verpackungsverordnung verändert die Anforderungen an Verpackungen grundlegend. Erfahren Sie, was die PPWR bedeutet, welche Fristen gelten und wie wir unsere Verpackungen Schritt für Schritt an die neuen Vorgaben anpassen.
Mehr erfahren →Transparente Informationen zu unseren Verpackungsmaterialien
Klare Recycling- und Sortierhinweise
Schrittweise Umsetzung der PPWR-Anforderungen
Verpackungen im Wandel
Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU) 2025/40 – kurz PPWR – verfolgt ein klares Ziel: Verpackungsabfälle sollen reduziert, Recycling verbessert und der Einsatz problematischer Materialien eingeschränkt werden.
Für Unternehmen bedeutet dies neue Anforderungen an Materialien, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Recyclingfähigkeit. Wir informieren transparent darüber, wie wir unsere Verpackungen auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.
Technische Daten & Konformität
Was passiert 2026 – und was kommt danach?
Die Anforderungen der PPWR werden schrittweise eingeführt. Einige Vorgaben gelten bereits ab August 2026, weitere Anforderungen folgen in den Jahren 2028 bis 2030.
Inkrafttreten
Die PPWR tritt offiziell in Kraft.
Verbindliche Anwendung
Die Verordnung gilt grundsätzlich verbindlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Weitere Anforderungen
Unter anderem Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und weitere Anforderungen an Recyclingfähigkeit.
Design for Recycling
Verpackungen müssen strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Materialeinsatz erfüllen.
Was ist die PPWR?
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist ein einheitliches EU-Gesetz. Ihr Ziel: deutlich weniger Verpackungsmüll, keine schädlichen Chemikalien mehr und bis 2030 soll jede Verpackung in Europa recycelbar oder wiederverwendbar sein.
Wichtige Termine
- 11. Februar 2025: Die Verordnung tritt offiziell in Kraft.
- 12. August 2026: Die Pflicht gilt verbindlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Was passiert mit vorhandener Lagerware?
- Neue Chargen: Jede Verpackung, die nach dem 12. August 2026 in der EU hergestellt oder eingeführt wird, folgt strikt den neuen Vorgaben zu Rückverfolgbarkeit und chemischer Sicherheit.
- Bestehende Lagerware: Artikel, die bereits vor dem 12. August 2026 rechtmäßig bei uns eingelagert wurden, dürfen wir weiterhin ausliefern, bis der Bestand aufgebraucht ist. So vermeiden wir unnötige Verschwendung von gutem Material.
Strenge Grenzwerte für Chemikalien
Ab dem 12. August 2026 muss jede neue Verpackung strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen:
- PFAS-frei: Sogenannte Ewigkeitschemikalien sind oberhalb strenger technischer Grenzwerte verboten.
- Grenzwerte für Schwermetalle: Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom dürfen zusammen 100 ppm nicht überschreiten, das sind 100 Teile pro einer Million Teile.
- Keine schädlichen Zusatzstoffe: Stoffe, die das Recycling erschweren oder der Gesundheit schaden, sind stark eingeschränkt.
Klare Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Auf unserer aktualisierten Verpackung finden Sie klare Kennzeichnungen, die Ihnen beim Erkennen der Materialien und beim Recyceln helfen:
- Materialkennzeichen: Einheitliche Codes für den genauen Materialtyp, zum Beispiel PAP 21 für Karton oder LDPE 04 und PP 05 für Kunststoffbeutel.
- Rückverfolgbarkeit: Unsere Kontaktdaten zusammen mit einer Chargen-, Typen- oder Seriennummer.
- Digitale QR-Codes: Ein schneller Scan führt direkt zu digitalen Sortieranleitungen und Recyclinghinweisen.
So entsorgen Sie unsere Verpackungen richtig
Unterschiedliche Verpackungsmaterialien benötigen unterschiedliche Entsorgungswege. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Verpackungen, die Sie bei unseren Produkten finden können.
Versandkarton und Klebeband
PAP 20 Karton
- Papierklebeband: Band und Papierlabel dranlassen, Karton flachfalten, komplett in die Papiertonne.
- Kunststoffklebeband: Vor dem Entsorgen abziehen und getrennt in die gelbe Tonne geben.
- Reißt Karton am Band ab: Das verschmutzte Band gehört in den Restmüll, nicht in die gelbe Tonne.
Kleidungsbeutel und Etikett
LDPE 04 PP 05 Beutelfolie
- Neue Charge, ein Material: Beutel und Etikett bestehen aus derselben Kunststoffart. Etikett dranlassen, alles zusammen in die gelbe Tonne.
- Ältere Charge mit Papieretikett: Etikett vorsichtig abziehen und separat in die Papiertonne geben.
- Beutel: Anschließend flach in die gelbe Tonne.
Formstabile Versandtasche
PAP 21 Wellpappe
- Papierverschluss und Papierlabel: Alles dranlassen, flachfalten, direkt in die Papiertonne.
- Ältere Charge mit Kunststoffstreifen oder Kunststofflabel: Vor dem Falten abziehen und in die gelbe Tonne geben.
Kleiner Versandbeutel
PP 05 PAP 22 Polypropylen
- Papierlabel: Vollständig abziehen und in die Papiertonne geben.
- Beutel: Anschließend flachlegen und in die gelbe Tonne.
- Löst sich das Label nicht sauber: Beutel mit Label komplett in den Restmüll, um die Kunststoffsammlung nicht zu verunreinigen.
Hangtag am Kleidungsstück
PAP 21 Karton
- Papieranhänger: Vom Ring lösen und in die Papiertonne geben.
- Kunststoffring: Getrennt in die gelbe Tonne.
Beileger, Anleitungen und Schutzpapier
PAP 22 Feinpapier
- Anleitung oder Schutzpapier: Direkt in die Papiertonne, vorher lose Folien oder Sticker entfernen.
- Beileger in einer Kunststofftüte: Papier herausnehmen und in die Papiertonne, Tüte separat in die gelbe Tonne.
Technische Datenblätter gesucht?
Konformitätserklärung und Recycling-Anleitung stehen als PDF zum Download bereit (Dokumente auf Englisch).